Rückforderung von Verlusten bei Online-Glücksspiel

 

Im Online-Glücksspiel erlittene Spielverluste können unter Umständen zurückgefordert werden. Dazu muss man wissen, dass in Österreich das Online-Glücksspiel nur von der Österreichischen Lotterien GmbH in legaler Weise betrieben werden darf, weil nur sie über eine Konzession hat. Das zulässige Online-Glücksspiel gibt es unter www.win2day.at.

 

Das sonstige Online-Glücksspiel von Österreich aus ist daher illegal. Das bedeutet, dass die Spielverluste, die bei anderen Betreibern von Österreich aus erlitten wurden, schon aus diesem Grund eingeklagt werden können. Die ausländischen Betreiber argumentieren damit, dass das österreichische Glücksspielrecht, das ein Monopol vorsieht, gegen EU-Recht verstoße. Nach Ansicht der österreichischen Höchstgerichte (Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof, OGH) ist jedoch das  österreichische Glücksspielrecht mit dem EU-Recht konform. Beispielsweise kann hier auf die Entscheidungen zu 1Ob 229/20p,  3 Ob 72/21s, 5 Ob 30/21d, 9 Ob 20/21p, 6 Ob 203/21b, 6 Ob 226/21k, 3 Ob 44/22z , 4 Ob 65/22w und 7 Ob 102/22 verwiesen werden.

 

Positiv ist, dass eine Klage in Österreich zumindest dann möglich ist, sofern der Anbieter seinen Sitz innerhalb der EU hat.

 

Aber auch der Spielverlust, der über win2day erlitten wurde, kann dann zurückgefordert werden, wenn der Spieler beim Spielen geschäftsunfähig war. Das kann dann so sein, wenn eine extreme Spielsucht vorhanden war. In einem Prozess wird vom Gericht ein Sachverständiger beauftragt, der zur Frage der Geschäftsunfähigkeit Stellung nehmen sein. Dem Gutachten kommt die entscheidende Bedeutung zu.

 

Unsere Kanzlei hat bereits erfolgreich ein Urteil gegen die Österreichische Lotterien GmbH erwirkt. Das Handelsgericht Wien hat am 28.09.2023 Euro 38.600 zuzüglich Zinsen und Kosten zugesprochen.

 

Bei der Rückforderung der Verluste unterstützen wir sie gerne. Bevor Sie sich an uns wenden, sollten Sie erheben, wie viel Geld Sie in welchem Zeitraum über welche Website verloren haben. Auskunft sollten Sie vom Betreiber erhalten. Schreiben Sie ein E-Mail mit folgendem Inhalt:

 

"Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Unter Berufung auf die Datenschutzgrundverordnung ersuche ich um Übersendung sämtlicher gespeicherter Daten. Insbesondere möge angegeben werden, in welchem Zeitraum ich gespielt habe und wie viel ich insgesamt - nach Abzug zwischenzeitlicher Spielverluste - verloren habe.

 

Als Termin habe ich mir den XX.XX.XXXX (dieser Tag sollte 1 Monat in der Zukunft liegen, weil nach der Datenschutzgrundverordnung solange Zeit ist) vorgemerkt.

 

Mit freundlichen Grüßen"