Rückforderung von Spielverlusten an Glücksspielautomaten
Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist die Rückforderung von Spielverlusten, die an Glücksspielautomaten erlitten wurden. Dabei haben wir schon unglaublich viel erreicht. Der Novomatic-Konzern musste bislang (Stand 05.01.2024) alleine aufgrund von Urteilen, die unsere Kanzlei erwirkte, Euro 4.592.753 an Spielerinnen bzw. Spieler zurückzahlen. Bislang haben wir noch keinen Spielerprozess verloren.
Die Möglichkeiten zur Rückforderung unterscheiden sich je nachdem, an welchen Automaten man gespielt hat.
1. Automaten des Novomatic-Konzerns in Wien bis Ende 2014:
Besonders gute Aussichten bestehen hinsichtlich der Spielverluste, die bis Ende 2014 an Automaten des Novomatic- Konzerns in Wien erlitten wurden. Historisch ist vor allem das von unserer Kanzlei erwirkte Urteil des OGH zu 6 Ob 124/16b. Dabei wurde entschieden, dass die vom Novomatic-Konzern in Wien bis Ende 2014 betriebenen Automaten illegal waren, weil sie die vom Gesetz für jedes Spiel vorgeschriebenen Grenzen von 50 Cent für den Einsatz und Euro 20 für den Gewinn überschritten haben. Gesetzwidrig waren danach die Funktionen Würfel, Gambling und Action Games. Gemäß diesem Urteil kann das, was an den Automaten verloren wurde, zurückgefordert werden und zwar unabhängig davon, ob eine Spielsucht vorhanden war oder nicht. Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre.
Zu 7 Ob 188/23g hat der OGH den Rückforderungsanspruch des Spielers aufgrund der Illegalität der Automaten bestätigt. Unsere Kanzlei war an diesem Verfahren ebenfalls beteiligt.
Der Rückforderungsanspruch besteht zumindest gegen die jeweilige betreibende Gesellschaft.
Die Höhe der Spielverluste kann in verschiedener Weise bewiesen werden. Den besten Beweis geben Abhebungen direkt im Casino oder an Automaten in der Nähe der Spielstätten ab.
Wollen Sie Ansprüche geltend machen, wäre es ratsam, eine Liste anzufertigen, in der Sie eintragen, wann (auch Uhrzeit wenn möglich) Sie wo wieviel Geld abgehoben haben. Dazu finden Sie ganz unten eine Vorlage.
Als Beweis können aber auch Zeugen dienen.
Die Kontoauszüge spielen also meist eine ganz zentrale Rolle. Fordern Sie daher als erstes die Kontoauszüge von Ihrer Bank an. Berufen Sie sich dabei auf die Datenschutzgrundverordnung. Die Bank hat Ihnen die Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Oft antworten Banken damit, dass Sie die Unterlagen nur für 7 Jahre aufbewahren müssten. Dies mag richtig sein. Wenn die Bank jedoch die Kontoauszüge noch gespeichert hat, muss die Bank diese über die 7 Jahre hinaus zur Verfügung stellen. Seien Sie hier hartnäckig.
Wenn Sie die Kontoauszüge haben, erstellen Sie als nächstes mit Hilfe der Vorlage, die Sie unten herunterladen können, eine Liste der Spielverluste. Tragen Sie dort jene Geldbehebungen ein, die vermutlich zum Spielen verwendet wurden. Geben Sie alle Details, die in der Vorlage abgefragt werden, ein, soweit dies möglich ist, also etwa auch die Uhrzeit. Die Bankomatnummern geben Aufschluss über den jeweiligen Standort. Diesen können Sie über die www.bankomatsuche.at abfragen. Scheint dort der Standort nicht auf (etwa weil es diesen Bankomaten in der Zwischenzeit nicht mehr gibt), können Sie sich an die E-Mail-Adresse Kamera@psa.at wenden. Wenn Sie aufgrund des Standorts annehmen, dass das behobene Geld nicht zum Spielen verwendet wurde, streichen Sie diese Position von der Liste.
Sind keine Kontoauszüge mehr aufzutreiben, könnte ein Beweis durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben erfolgen.
2. Spielverluste bei Casinos Austria und an Automaten außerhalb von Wien:
Was Spielverluste an Automaten außerhalb von Wien bzw. an solchen von Casinos Austria in ganz Österreich betrifft, bestehen auch Möglichkeiten. Ein Rückforderungsanspruch besteht insbesondere dann, wenn nachgewiesen wird, dass der Spieler geschäftsunfähig war. Geschäftsunfähigkeit beim Spiel ist dann anzunehmen, wenn etwa infolge einer pathologischer Spielsucht ein absoluter Zwang bestand, am Glücksspiel teilzunehmen, und der Spieler nicht in der Lage war, dem Zwang zu spielen zu widerstehen. Es führt allerdings nicht jede Spielsucht zu einer Geschäftsunfähigkeit. Aufgrund der Vielzahl der Klienten in diesem Bereich können wir schon relativ gut abschätzen, ob hier Aussichten bestehen. Entscheidend ist aber letztlich das Gutachten des im Gerichtsverfahren bestellten Gutachters.
Bei diesen Automaten ist aber insofern ein Vorteil gegeben, als die Automaten oft nur mit einer Zugangskarte bespielt werden konnten und daher noch gespeichert ist, wie viel Sie verloren haben. Sie können die Daten vom Betreiber unter Berufung auf die Datenschutzgrundverordnung anfordern.
3. Wie kann ich einen Prozess finanzieren?
Sofern Sie sich aus eigenen Mitteln keinen Prozess leisten können, gibt es auch verschiedene Möglichkeiten, dennoch Ihre Ansprüche geltend zu machen. Zu erwähnen ist die Verfahrenshilfe. Weiters gibt es Prozessfinanzierer, die die Kosten übernehmen, dafür allerdings einen Anteil am Prozesserlös beanspruchen.
4. Prozesserfolge:
Im Laufe eines Gerichtsverfahrens kann es zu einem Vergleich kommen. Dann wird oft vereinbart, dass über den Inhalt Stillschweigen gewahrt wird. Einigen sich die Streitparteien nicht, ergeht ein Urteil.
Im Detail gab es folgende für unsere Mandanten erfreuliche Urteile gegen den Novomatic-Konzern, wobei den Spielern die folgenden Beträge (inklusive Zinsen, exklusive Kosten) zugesprochen wurden:
23.11.2016 OLG Wien, Euro 129.560
13.12.2016 OGH, Euro 45.617
26.01.2017 OGH, Euro 430.551,46
17.03.2017 OLG Wien, Euro 216.375
17.03.2017 OLG Wien, Euro 120.511
29.05.2017 OGH, Euro 128.211
23.10.2018 LG Wr. Neustadt, Euro 5.113,40
28.03.2019 OLG Wien, Euro 693.173
28.05.2019 OLG Wien, Euro 117.026
19.06.2019 OLG Wien, Euro 421.016
25.09.2019 OLG Wien, Euro 155.959,96
24.10.2019 OLG Wien, Euro 82.314
10.12.2019 OLG Wien Euro 454.613,4
25.02.2020 LG Wr. Neustadt Euro 37.588,16
24.03.2020 OLG Wien, Euro 330.974,89 zuzüglich Zinsen und Kosten.
27.11.2020 OLG Wien, Euro 246.704
27.04.2021 OLG Wien, Euro 257.447
07.03.2023 OLG Wien, Euro 229.000
11.12.2023 OGH, Euro 491.000 inkl. Zinsen
24.07.2024 OLG Wien Euro 583.00 inkl. Zinsen (nicht rechtskräftig)
Folgender Prozesserfolg gegen Casinos Austria ist gelungen:
03.11.2021: OLG Wien Euro 191.681