Schutz bei Spielsucht

 

Die negativen Auswirkungen der Spielsucht sind enorm. Über sie wird zum Teil in den Medien berichtet, unserer Meinung nach aber viel zu wenig. Betroffen ist nicht nur die spielende Person selbst, die all ihr Vermögen verspielt und auch noch Schulden macht. Vielmehr werden ebenso die Angehörigen, also insbesondere der Ehegatte und die Kinder in Mitleidenschaft gezogen. Die spielsüchtige Person ist eine Getriebene, die nicht glücklich sein kann. Neben den finanziellen Sorgen hat sie ständig ein schlechtes Gewissen, weil sie zwar erkennt, dass das Spielen für sie und ihre Familie schlecht ist, sie aber nicht aufhören kann, und weil sie das Glücksspiel oft verheimlicht und andere anlügt, um an Geld zu kommen. Nicht wenige haben keinen Ausweg mehr gesehen und ihrem Leben ein Ende bereitet.

 

Nicht übersehen werden darf auch, dass Spielsucht die Kriminalität befördert. Mehr Straftaten als man denkt haben ihren Ursprung in der Spielsucht.

 

Es ist ein absoluter Skandal, dass die bisherigen Gesetzgeber und Regierungsverantwortlichen die betroffenen Spieler und Spielerinnen zu wenig schützen. Es gibt zwar Spielerschutzvorschriften und entsprechende Pflichten für die einzelnen betreibenden Gesellschaften. Diese sind aber völlig unzureichend. Die oft angekündigte Vernetzung der Glücksspielbetreiber, bei der diese etwa abrufen können, ob ein Spieler oder eine Spielerin woanders gesperrt ist, gibt es noch nicht. Dabei wäre diese so wichtig. Gegen illegales Online-Glücksspiel wird auch nichts unternommen.

 

Was kann man also tun, wenn man selber oder der Partner spielsüchtig ist?

 

Als erstes sollte man sich bei allen möglichen Anbietern lebenslänglich sperren lassen. Das alleine ist aber zu wenig, um wirklichen Schutz zu haben. Zu bedenken ist, dass die Zahl der Glücksspielanbieter fast schon so groß ist wie die Sterne am Himmel. Man wird daher immer wieder irgend ein Unternehmen finden, wo man noch nicht gesperrt ist.

 

Ein Klient hat uns auf die App Game ban hingewiesen. Durch diese kann man anscheinend ein Gerät (Handy, vermutlich auch Computer) für Wetten und Online-Glücksspiel sperren. Nähere Informationen gibt es auf gameban.com. Leider kann man den dortigen Text nicht auf Deutsch lesen. Wenn man die App installiert, dürfte auch eine geringe Gebühr anfallen. Uns scheint die Installierung der App zumindest auf den ersten Blick recht sinnvoll.

 

Am wichtigsten ist aber jedenfalls, dass die spielsüchtige Person die Einkommens- und Vermögensverwaltung dem nicht spielsüchtigen Ehepartner oder einer sonstigen Vertrauensperson überlässt.

 

Sofern Sie als Angehöriger wissen, dass etwa Ihr Sohn oder Ihre Tochter übermäßig spielt und nicht freiwillig die Vermögensverwaltung übergibt, könnte ein Ausweg sein, bei Gericht zu beantragen bzw. anzuregen, dass eine Erwachsenenschutzvertretung bestellt wird. Das Gericht kann dann verfügen, dass bestimmte Verträge, etwa Glücksspielverträge, ohne Zustimmung der Erwachsenschutzvertretung nicht mehr gültig sind.

 

So könnte etwa verfügt werden, dass die Teilnahme am Glücksspiel der Genehmigung der Erwachsenenschutzvertretung bedarf. Wenn die betroffene Person dann trotzdem spielt und Geld verliert, können die Spielverluste leichter zurückgefordert werden. Eine Garantie für eine Rückforderung gibt es aber trotzdem nicht, weil der Betreiber des Glücksspiels oder Wettens irgendwo in einem Land sitzt, wo keine Exekution möglich ist.

 

Die Erwachsenenschutzvertretung kann überhaupt mit der Einkommens- und Vermögensverwaltung betraut werden.

 

Wichtig ist aber ebenso, Hilfe durch Therapie in Anspruch zu nehmen. Freilich wird sich das Problem nicht in einer oder zwei Therapiesitzungen bewältigen lassen. Hier bedarf es der Geduld.

 

Hinweisen möchten wir zudem auf eine Erkenntnis, die wir unlängst aus einem Gerichtsverfahren gewonnen haben. Es gibt Medikamente, die krankhafte Spielsucht als mögliche Nebenwirkung haben. Dazu gehört etwas das Medikament Sifrol. Bei der Einnahme solcher Medikamente sollten daher rechtzeitig vorbeugende Schutzmaßnahmen ergriffen werden bzw. sollten allenfalls andere Medikamente gewählt werden, sofern dies möglich ist.

 

Im Folgenden geben wir Beratungsstellen an, an die sich die betroffenen Spielerinnen und Spieler, aber auch deren Angehörige - sicher auch anonym - wenden können:

 

Selbsthilfegruppe Anonyme Spieler - W.Gizicki,

 Tel. +43/660 123 66 74,  E-Mail: SHG@anonyme-spieler.at, Internet: www.anonyme-spieler.at .

 

Anton Proksch-Institut

Tel. +43/1/880 10-0, Internet: www.api.or.at

 

Spielsuchthilfe

Tel. +43/1/544 13 57, E-Mail: therapie@spielsuchthilfe.at, Internet: www.spielsuchthilfe.at

 

Bieten Sie Hilfen für Spielsüchtige an, können Sie sich gerne an uns wenden, damit wir auf unserer Homepage Ihre Kontaktdaten veröffentlichen.