Rechtsanwalts - Honorar


Das Honorar der Rechtsanwälte ist grundsätzlich im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und in den allgemeinen Honorarkriterien (AHK) geregelt. Letztere sind auf der Homepage des österreichischen Rechtsanwaltskammertages abrufbar.

Im RATG sowie in den AHK wird festgelegt, was eine Klage, eine Streitverhandlung, ein Brief, eine Besprechung usw. kosten. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass das Honorar umso höher ist, je höher der Streitwert ist. Dieser wiederum richtet sich nach dem Geldbetrag, der gefordert wird. Für Fälle, in denen es nicht um Geld geht, gibt es in denen genannten Regelungswerken RATG und AHR Bewertungsgrundsätze. Als Faustregel kann dabei gelten, dass der Streitwert umso höher ist, je bedeutender die Angelegenheit ist.

Bei streitigen Gerichtsverfahren ist zu beachten, dass die obsiegende Partei die Kosten des eigenen Anwalts von der verlierenden Partei ersetzt bekommt. Umgekehrt muss man somit berücksichtigen, dass man im Fall des Prozessverlusts nicht nur den eigenen Anwalt zu bezahlen hat.

Das RATG und die AHR sind nicht immer unbedingt nachvollziehbar und führen vor allem bei hohen Streitwerten und in Strafverfahren zu als unangemessen empfundenen Honoraren. Aus diesem Grund bieten wir - vor allem in Fällen, in denen kein Kostenersatz im Fall des Prozessgewinns in Frage kommt - die Möglichkeit an, vorweg gemeinsam festzulegen, das Honorar nach Zeitaufwand zu berechnen. Der Stundensatz ist dabei individuell zu vereinbaren und hängt von der Beschaffenheit des einzelnen Falles ab.