Öffnungszeiten


Wir sind oft auswärts, bei Gericht oder Behörden, für Sie im Einsatz. Besprechungstermine sollten daher jedenfalls vorweg telefonisch vereinbart werden. Dabei kommen wir Ihren individuellen Bedürfnissen gerne entgegen. Als kundenorientiertes Unternehmen verfügt unsere Kanzlei über keine starren Öffnungszeiten. Ihren Anruf nehmen wir grundsätzlich rund um die Uhr entgegen. Sofern dies möglich ist, erbitten wir diesen jedoch in der Zeit zwischen 08.30 Uhr und 17.00 Uhr.

Erreichbarkeit im Notfall

Selten, aber doch wird juristische Hilfe außerhalb sonst üblicher Bürozeiten, etwa am Wochenende oder in der Nacht benötigt. Der Anlass muss nicht in einer Verhaftung bestehen, ist aber meist unerfreulich. Ein Verkehrsunfall hat sich ereignet. Der Gerichtsvollzieher steht vor der Tür. Viele Situationen sind denkbar. Um gerade in solchen Ausnahmesituationen für Sie erreichbar zu sein, wird das Kanzleitelefon nach „Dienstschluss“ grundsätzlich zu einem von uns Juristen umgeleitet. Wir sind also im Notfall rund um die Uhr für Sie da.